2G- und 2G-Plus

Die 3G-Regel haben viele von uns inzwischen verinnerlicht – sie steht für "geimpft, genesen oder getestet“. Nun wurden zum Teil die 2G-Regel oder 2G-Plus-Regel eingeführt. "2G" steht für “geimpft oder genesen”. Als Nachweis hierfür gilt entweder ein gültiges Impfzertifikat oder ein Genesenenzertifikat. Die 2G-Plus-Regel ist wiederum eine weitere Verschärfung der 2G-Regel: Hier haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, die über ihr gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat hinaus einen aktuellen negativen Test (Schnell- oder PCR-Test) vorweisen müssen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von diesen Beschränkungen ausgenommen. Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/alltag-und-reisen/geimpft...