Rabattverträge

Rabattverträge

Chronisch kranken Patienten fällt es besonders auf, wenn sie beim Einlösen ihres Rezepts plötzlich andere Tabletten oder Kapseln erhalten als vorher. Der Grund dafür sind oft Rabattverträge, die jede Krankenkasse mit einem oder mehreren Arzneimittelherstellern abschließen kann.

Grundsätzlich muss die Apotheke bei jedem einzelnen Versicherten prüfen, welche Präparate sie an ihn abgeben darf oder nicht. Im vergangenen Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen dadurch 4,4 Milliarden Euro eingespart.

Übrigens: Zum 1. Juni sind neue Rabattverträge der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) für mehr als 100 Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen in Kraft getreten. Darunter sind auch Generika, die zum ersten Mal ausgeschrieben wurden.

Falls Sie Fragen zu solchen Nachahmerpräparaten haben, fragen Sie in Ihrer Apotheke nach – wir beraten Sie gern dazu!

Quelle: https://www.abda.de/themen/recht/verbraucherrecht/rabattvertraege/