Notdienst
Rund 1.200 Apotheken in Deutschland leisten täglich Nacht- und Notdienst. Dafür dürfen sie eine gesetzlich definierte Notdienstgebühr berechnen. Sie beträgt 2,50 Euro und darf dir pro Notdienstbesuch nur einmal berechnet werden, egal wie viele Rezepte du vorlegst. Die Notdienstgebühr darf jede Nacht, an Sonn- und Feiertagen auch tagsüber berechnet werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Wenn deine Ärztin oder dein Arzt auf dem Rezept “noctu” ankreuzt, handelt es sich um einen Notfall. In diesem Fall übernimmt deine Krankenkasse die Notdienstgebühr.
Quelle: https://www.aponet.de/artikel/notdienstgebuehr-das-wichtigste-auf-einen-...