Ab sofort ist zweiter Coupon

Ab sofort ist zweiter Coupon für FFP2-Schutzmasken einlösbar

Risikopatienten und Personen über 60 Jahre können seit dem 16. Februar bis zum 15. April 2021 den zweiten Berechtigungsschein von ihrer Krankenkasse einlösen, mit dem sie erneut sechs FFP2- oder gleichwertige Schutzmasken in den Apotheken erhalten.

Der erste Berechtigungsschein für sechs Masken ist auch noch bis zum 28. Februar 2021 einlösbar. Wie auf dem Berechtigungsschein angegeben, ist vom Kunden auch eine Eigenbeteiligung von 2 Euro in der Apotheke zu leisten. Die Eigenbeteiligung trägt laut Gesundheitsministerium zu einer verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Schutzmasken während der Corona-Pandemie bei.

Quelle: https://www.av-nr.de/die-apotheke/aktuelles/meldung/naechste-abgabephase...