Berechtigungsschein

Berechtigungsschein für FFP2-Masken

Deutschlandweit haben Krankenkassen Berechtigungsscheine für FFP2-Masken an Patienten geschickt. Einige Empfänger fragen sich nun: Gehöre ich damit doch zu einer Risikogruppe? Wir klären Sie auf! Anspruchsberechtigt sind neben Risikopatienten auch Menschen, die Vorerkrankungen wie z. B. Asthma haben.

Um den Maskengutschein einlösen zu können, bringen Sie bitte das Schreiben und Ihren Personalausweis mit zu uns in die Apotheke. Bei einer Eigenbeteiligung von zwei Euro erhalten Sie sechs Schutzmasken.

Quelle: https://www.aponet.de/artikel/ffp2-masken-warum-habe-ich-gutscheine-im-b...