Erstattung

Erstattung rezeptfreier Arzneimittel

Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel direkt von der eigenen Krankenkasse bezahlt. Aber auch für einige rezeptfreie Medikamente, sogenannte OTC-Arzneimittel, kommen manche gesetzlichen Krankenkassen auf, allerdings erst im Nachhinein und auf Antrag.

Welche Arzneimittel unter welchen Konditionen das sein können, ist je nach Satzung der Krankenkasse unterschiedlich.

In einer Liste auf dem Verbraucherportal APONET können Sie jederzeit die Regelungen der entsprechenden Krankenkassen nachgucken:

Quelle: https://www.aponet.de/fileadmin/user_upload/aponet-Files/Editors/Dokumen...                    Medikamente.pdf