Folgen des Brexit
Folgen des Brexit für die Krankenversicherung
Auch nach dem offiziellen EU-Austritt von Großbritannien bleibt Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) erst einmal bis Ende des Jahres gültig. Achten Sie darauf, dass der britische Arzt Teil des „National Health Service“ ist. Dann werden alle notwendigen Versorgungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Für Privatversicherte bleibt auch nach der einjährigen Übergangsphase alles wie gewohnt, da Ihre Krankenversicherung ohnehin weltweit greift.
Quelle: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer...