Notdienst der Apotheken

Notdienst der Apotheken wird seit Jahresbeginn gestärkt

Wussten Sie schon, dass seit Jahresbeginn der Nachtdienst der Apotheken vor Ort gestärkt wird, indem die Zuschüsse dafür erhöht werden?

Zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens wird diese Gemeinwohlpflicht nämlich keineswegs kostendeckend erbracht, auch wenn jede/r Patient/in eine Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro zahlen muss.

Zudem leisten gerade Apotheken auf dem Lande viel häufiger Notdienst und haben dabei womöglich weniger Patienten als in der Stadt.

Ein pauschaler Zuschuss pro Nachtdienst versucht, dieses Ungleichgewicht auszugleichen. Aber woher kommt das Geld? Für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel zahlt Ihre Krankenkasse seit 1. Januar 2020 einen Zuschlag von 21 Cent statt bislang 16 Cent. Das Geld wird von den Apotheken in einen Fonds eingezahlt, der es in Summe an alle Notdienstapotheken auszahlt.

Für Sie als Patient/in ändert sich also nichts – Sie können sich in jedem Fall auf den Nacht- und Notdienst der Apotheken in Ihrer Nähe verlassen.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnu...