Zuzahlungsbefreiung

Zuzahlungsbefreiung beantragen

Wer sich für das Jahr 2020 von Zuzahlungen für Medikamente befreien lassen will oder seine Befreiung für das abgelaufene Kalenderjahr 2019 überprüfen will, kann dies jetzt tun und sich danach bei seiner Krankenkasse melden.

Möglich ist die Befreiung, wenn die finanzielle Belastung durch Arzneimittel und andere zuzahlungspflichtige Leistungen zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei Chronikern sind es ein Prozent.

Die Zuzahlungsbefreiung wird allen gesetzlich Versicherten empfohlen, die planbare Einkünfte haben und regelmäßige Zuzahlungen leisten müssen. Ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird, lässt sich ganz einfach ausrechnen unter https://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html

Quelle: https://www.aponet.de/aktuelles/ihr-apotheker-informiert/20191213-zuzahl...