Arzneimittel

Arzneimittel von der Steuer absetzen

Gesundheitsausgaben können sich im Laufe eines Jahres summieren – unter Umständen ist es jedoch möglich, diese Kosten von der Steuer abzusetzen. Dazu zählen unter anderem: eine neue Brille, (zahn-)ärztliche Behandlungen, Rezeptgebühren und Hilfsmittel wie ein Rollstuhl oder ein Hörgerät. Auch Fahrten zum Arzt oder Kuraufenthalte kann man in der Steuererklärung geltend machen.

Wichtig dabei ist nur, die dazugehörigen Quittungen zu sammeln und bis zur nächsten Steuererklärung aufzubewahren. Wir als Ihre Apotheke unterstützen Sie gerne dabei!

Quelle: https://www.aponet.de/service/nai/2015/2a/arzneimittel-von-der-steuer-ab...