Zuzahlungsfreie

Zuzahlungsfreie Rabattarzneimittel

Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise zuzahlungsfrei. Noch vor einem Jahr war es jedes vierte Rabattarzneimittel.

Um Kosten zu sparen, handeln die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern aus. Wenn solche Verträge bestehen, können die Krankenkassen die Zuzahlungen von fünf bis zehn Euro vollständig oder zur Hälfte erlassen.

Wer wissen möchte, ob sein rezeptpflichtiges Medikament – egal ob Rabattarzneimittel oder nicht – zuzahlungsfrei ist, kann sich die jeweils aktuelle „Gesamtliste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel“ unter www.aponet.de anschauen und herunterladen.

Gerne beraten auch wir Sie dazu – fragen Sie nach!

Quelle: https://www.abda.de/pressemitteilung/artikel/nur-noch-jedes-fuenfte-raba...