Kühlpflichtige
Kühlpflichtige Medikamente
Medikamente sollten immer kühl und trocken gelagert werden. Während die meisten Arzneimittel Raumtemperatur vertragen,
gibt es auch solche, die zwischen 2 und 8 Grad Celsius gelagert werden müssen:
Im vergangenen Jahr haben die Apotheken in Deutschland 19,2 Millionen solcher Arzneimittel herausgegeben. Zudem 8,8 Millionen Packungen kühlkettenpflichtiger Medikamente: Diese müssen bis zur Anwendung ohne Unterbrechung gekühlt sein.
Häufig sind dies Impfstoffe. Aber Vorsicht: gekühlt heißt nicht gefroren.
Achten Sie darauf, dass Arzneimittel die Kühlpacks nicht direkt berühren. Sprechen Sie uns an – Wir beraten Sie gerne dazu!
Quelle: https://www.abda.de/pressemitteilung/artikel/arzneimittel-im-sommer-vor-...