Europa-

Europawahl

Die Europawahl am 26. Mai 2019 rückt immer näher:

Wussten Sie eigentlich, dass die Gesundheitsversorgung in den EU-Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich reguliert wird? Das ist auch richtig so, denn laut Artikel 168 der Europäischen Verträge ist die Gesundheitspolitik eine Sache der einzelnen Länder. Die europaweit geltenden Binnenmarktprinzipien – der freie Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen – haben hier keinen Vorrang. Damit dies so bleibt, fordern Deutschlands Apotheker die Spitzenkandidaten der Parteien auf, sich vor der Wahl zur Subsidiarität in der Gesundheitspolitik zu bekennen.

Machen auch Sie sich schlau – für ein starkes Europa, das die Vielfalt regionaler Besonderheiten respektiert!

Quelle: https://www.abda.de/pressemitteilung/artikel/apotheker-fuer-europa-eu-sp...