Intersexualität

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

Künftig wird es im deutschen Geburtenregister die Möglichkeit geben, als Geschlecht „intersexuell“ anzugeben. Intersexuelle Menschen können eindeutig weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden.

Nach Schätzungen leben in Deutschland rund 160.000 intersexuelle Menschen. Nicht männlich, nicht weiblich – zukünftig gibt es im Geburtenregister das Geschlechtsmerkmal „intersexuell“.

Quelle: http://bit.ly/2zO38Xp